AGB

Vielen Dank, dass Sie sich für die Chemische Reinigung & Textilpflege bei Ihrer Central Reinigung entschieden haben.
Nachfolgend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, die für alle von uns an Sie erbrachten Reinigungsleistungen gelten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen (AGB)

  1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Central Reinigung Grünwald an den Kunden erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das Reinigungsgut), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

1.2. Central Reinigung Grünwald weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Central Reinigung Grünwald dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für Central Reinigung Grünwald nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

2. REINIGUNGSLEISTUNGEN

Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Central Reinigung Grünwald übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis. Bestimmte Leistungen vermittelt Central Reinigung Grünwald lediglich für Kooperationspartner (z.B. im Bereich der Teppichreinigung, Lederreinigung, Wäscherei). In diesem Falle erbringt Central Reinigung Grünwald nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem für seine Leistungen verantwortlich. Central Reinigung Grünwald weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in der Preisliste bzw. durch das Personal in den Ladengeschäften der Central Reinigung Grünwald genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar.

​3.2. Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von der Central Reinigung Grünwald ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

4. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass die Central Reinigung Grünwald die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.

5. ANNAHME DER TEXTILIEN

5.1. Central Reinigung Grünwald ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Central Reinigung Grünwald kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für Central Reinigung Grünwald offensichtlich erscheint, dass die von Central Reinigung Grünwald verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit Central Reinigung Grünwald die Reinigung des Reinigungsguts ablehnt, hat Central Reinigung Grünwald das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen schon bezahlten Preis zu erstatten.

5.2. Central Reinigung Grünwald ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder Central Reinigung Grünwald dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

5.3. Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird von der Central Reinigung Grünwald ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.

5.4. Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von Central Reinigung Grünwald einen Beleg, der den Preis (soweit nicht aufgeschrieben, mindestens das aktuell gültiger Preis auf der Preisliste) für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält (Reinigungsbeleg) und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das Abholdatum).

6. PFLICHTEN VON Central Reinigung Grünwald

Central Reinigung Grünwald ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen, Maßgebend ist das Pflegezeichen vom Herstellen. Central Reinigung Grünwald kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde Central Reinigung Grünwald anders lautende Anweisungen gibt.

7. PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde hat Central Reinigung Grünwald bei Annahme des Reinigungsguts durch Central Reinigung Grünwald auf die
Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.

7.2. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch Central Reinigung Grünwald aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände sowie Papier.

8. RÜCKGABE

8.1. Das Reinigungsgut kann am Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist Central Reinigung Grünwald nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde der Central Reinigung Grünwald seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware bestätigt.

8.2. Central Reinigung Grünwald kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe.

8.4. Das Reinigungsgut muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Abholdatum abgeholt, liegt es im billigen Ermessen von Central Reinigung Grünwald soweit Central Reinigung Grünwald die Adresse des Kunden nicht bekannt ist das Reinigungsgut auf Kosten des Kunden aufzubewahren, zu verkaufen, zu versteigern oder zu entsorgen. Der Erlös aus einem Verkauf oder Versteigerung steht dem Kunden zu, abzüglich des Reinigungspreises bzw. der Lagerung, falls dieser noch nicht gezahlt wurde. 8.5. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von Central Reinigung Grünwald, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.

9. GEWÄHRLEISTUNG

​9.1. Central Reinigung Grünwald gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten
Reinigungsmethode behandelt wird, die Central Reinigung Grünwald zur Verfügung steht.

9.2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Central Reinigung Grünwald dem Kunden mitgeteilt hat, dass Central Reinigung Grünwald das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch Central Reinigung Grünwald falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und Central Reinigung Grünwald sich darauf verlassen durfte.

9.3. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch die Central Reinigung Grünwald bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen.

9.4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verfallen, wenn er den Laden der Central Reinigung verlässt.

10. HAFTUNG

10.1. Die Haftung von der Central Reinigung Grünwald ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.

10.2. Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von der Central Reinigung Grünwald für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von der Central Reinigung Grünwald oder Dritten.

10.3 Central Reinigung Grünwald haftet bei Verlust des Reinigungsgutes begrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet Central Reinigung Grünwald nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Im Übrigen ist die Haftung auf das 15- fache des Reinigungspreises begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

10.4. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.

11. VERSCHIEDENES

11.1. Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.

11.2. Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was Central Reinigung Grünwald und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

12 . ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUR TEPPICHPFLEGE

12.1. Der Auftrag wird auf Grund der vorstehenden LB-DTV i.V.m den nachfolgenden Ergänzungen für Teppiche und Heimtextilien angenommen. Im Einzelfall behalten wir uns vor vom Auftrag zurückzutreten.

12.2. Es sind folgende Besonderheiten zu beachten:

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Zusatzleistungen wie Spannen, Ausrüstungen oder Reparaturen werden nur nach ausdrücklicher Bestellung durchgeführt.

Der Bearbeitungspreis wird unabhängig vom Pflegeergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten Leistung erhoben.

12.3. Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine Haftung.

Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt, evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich gespannt, oder es wurde Materialien verwendet die beim Waschen unterschiedlich reagieren. Eine Maßänderung von bis zu 5 % ist dabei je nach Material möglich.

Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche nicht mehr zu entfernen.

Pilzbefall im Grundgewebe kann zum Durchbrechen führen (Moder, Stockflecken).

Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen. Vorhandene Defekte (z.B. Moder, Risse, geklebte oder abgetretene Kanten) können sich ausweiten.

Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden.

Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung, Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse sowie Retuschen und Ausrüstungen von Flor oder Grundgewebe können das Warenbild verändern.